impressionen

AGB

  1. Registrierung
    1. Zur Fair Stone Registrierung meldet der Partner (europäischer Natursteinimporteur) seine Naturstein-Lieferkette(n) bei WiN=WiN an. Für diese Lieferkette(n) benennt der Partner die Supplier (steinverarbeitende Fabriken oder Steinbrüche) und Lieferanten, die an der Erzeugung, Weiterverarbeitung und dem Handel der Steine beteiligt sind. Die Supplier und Lieferanten können nur dann bei WiN=WiN registriert werden, wenn die Supplier Agreements (für Supplier und Exporteure) WiN=WiN vollständig, korrekt ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Erst wenn WiN=WiN dies per Unterschrift bestätigt, handelt es sich um eine anerkannte Fair Stone Lieferkette.
    2. Der Partner erhält nach der Registrierung aller benannten Supplier von WiN=WiN eine Fair Stone Urkunde, auf der auch die registrierten Steinmaterialien und ‑produkte aufgeführt werden. Mit der Urkunde wird bestätigt, dass die Supplier die Vorbedingungen von Fair Stone erfüllen und den Fair Stone Standard kontinuierlich umsetzen. Der Partner wird auf der Fair Stone Homepage (http://fairstone.win-win.agency) bekannt gegeben.
  2. Umsetzung des Standards
    1. Der Partner hat beginnend mit der Registrierung bis zu 36 Monate lang Zeit, den Fair Stone Standard in den Betrieben seiner registrierten Lieferketten umzusetzen. WiN=WiN unterstützt diesen Umsetzungsprozess.
    2. Der Partner stellt sicher, dass die Supplier geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Fair Stone Standard in den registrierten Betrieben zu implementieren. Der Partner garantiert WiN=WiN, dass jede Lieferung ab Bestellung in das Managementsystem Tracing Fair Stone (§ 5) eingetragen wird. Der Partner beauftragt spätestens nach drei Jahren Umsetzungszeit ein unabhängiges Audit bei einem akkreditierten Auditor (§ 6).
    3. WiN=WiN garantiert dem Partner, das der Fair Stone Standard allen internationalen Normen für Sozial- und Umweltstandards der Natursteinwirtschaft genügt. Im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit und Marketingaktivitäten trägt WiN=WiN dafür Sorge, dass der Fair Stone Standard in der Öffentlichkeit, bei Nichtregierungsorganisationen sowie bei Kunden des Partners Anerkennung findet. Hierzu berät sich WiN=WiN mit Experten, informiert und berät Kommunen und führt einen laufenden Stakeholderdialog, an dem der Fair Stone Partner eingeladen ist, sich zu beteiligen. WiN=WiN begleitet, überwacht und unterstützt die Implementierung des Fair Stone Standards. WiN=WiN ist für die Standardverwaltung und -administration sowie die strategische Weiterentwicklung und Ausreifung des Fair Stone Standards zuständig. Eine externe, unabhängige Fair Stone Steuerungsgruppe überwacht WiN=WiN und ist für alle strategischen Entscheidungen zuständig.
  3. Gebühren
    1. WiN=WiN erhebt beim Partner für die Logonutzung und die Unterstützung der Umsetzung des Fair Stone Standards folgende Gebühren:
      1. Einmalige Aufnahmegebühr zu Beginn der Partnerschaft: Sie dient der ausführlichen Information über Fair Stone und die künftige Zusammenarbeit, inkl. Prüfbesuch
      2. Lizenzgebühr pro Kalenderjahr für die Logonutzung
      3. Betreuungsgebühr pro Supplier (steinverarbeitende Fabrik / Steinbruch) der Lieferkette pro Kalenderjahr für den Regelservice im Herkunftsland der Steine
      4. Sondergebühren für den zusätzlichen Aufwand im Falle von Missbrauch und Verletzung der vertraglichen Vereinbarungen und Sanktionen
      5. Gebühren für Leistungen, welche der Partner anfordert

      Die Beträge verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die aktuelle Liste der Gebühren im Anhang ist Teil dieser AGB.

    2. Die Gebühren sind mit Anforderung zur Zahlung fällig. Eine Verrechnung mit eigenen Forderungen des Partners ist nur zulässig, sofern diese Forderungen unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind.
    3. Gebühren werden nicht zurückerstattet, wenn die Zusammenarbeit beendet wird.
  4. Unterstützung der Standardumsetzung Die Unterstützung der Standardumsetzung durch WiN=WiN umfasst die Aufgaben, die in § 2 als Verantwortlichkeit von WiN=WiN definiert werden. Die Betreuung durch WiN=WiN beinhaltet als Regelservice den ersten Prüfbesuch bei registrierten Suppliern und die Unterstützung des ersten Fair Stone Workshops bei registrierten Suppliern. Zusätzliche Leistungen von WiN=WiN sind kostenpflichtig und können u.a. weitere Trainings, Besuche, Beratungsdienstleistungen oder die Begleitung des Partners bei Betriebsbesuchen beinhalten.
  5. Kontrolle der Standardumsetzung WiN=WiN überwacht die Standardumsetzung. Dazu gehören insbesondere folgende Kontrollmechanismen:
    1. Tracing Fair Stone Der Partner ist verpflichtet, für jede Lieferung ab Bestellung von Fair Stone Ware das internetbasierte Managementsystem Tracing Fair Stone zu benutzen (http://www.tracingfairstone.com). Für jede Bestellung werden Barcodes generiert, mit denen die bestellte Ware kenntlich zu machen ist. Für das Managementsystem erhalten der Partner und der Händler vertrauliche Zugangsdaten von WiN=WiN. Tracing Fair Stone wird kontinuierlich aktualisiert. Entsprechende Änderungen sind vom Partner zu akzeptieren.
    2. Unangekündigte Kontrollen Der Partner und seine Supplier akzeptieren Begutachtungen, auch unangekündigte, durch Fair Stone Repräsentanten in den Betrieben der Lieferkette. Sie gewähren hierzu Fair Stone Repräsentanten freien Zutritt.
    3. Berichtswesen Zur Implementierung des Fair Stone Standards ist ein steter Dialog zwischen WiN=WiN und dem Partner und Suppliern notwendig, zu dem auch regelmäßige Kontrollen der Tätigkeiten im Zuge der Implementierung des Standards gehören. Partner und Supplier berichten über die gemachten Tätigkeiten und auftretenden Probleme bei der Implementierung des Standards. Fortschrittsberichte müssen mindestens einmal pro Jahr abgegeben werden. Diese Dokumentation erfolgt durch das Step by Step Berichtsverfahren, welches über Tracing Fair Stone zu benutzen ist. Die Frist zur Eintragung der Fortschritte für den Berichtszeitraum der letzten 12 Monate endet jeweils am 30.9. jeden Jahres.
  6. Audit
    1. Gemäß des Fair Stone Standards müssen alle Supplier spätestens nach Ablauf von 36 Monaten durch externe, bei WiN=WiN akkreditierte Auditoren zertifiziert werden. Das Audit wird anhand des Fair Stone Auditor's Manual durchgeführt. Das Audit sollte so früh wie möglich erfolgen.
    2. Der Partner darf seine erfolgreich auditierten Supplier als Certified Fair Stone Supplier bezeichnen. Das Audit muss alle drei Jahre wiederholt werden. Wird ein Supplier nicht erfolgreich auditiert, kann das Audit einmalig innerhalb eines Jahres wiederholt werden.
    3. Der Partner gibt das Audit selbstständig in Auftrag und trägt die Kosten des Audits. Die akkreditierten Auditoren können auf der Homepage (https://www.en.fairstone.org/Auditoren.htm) eingesehen werden. WiN=WiN nimmt keinen Einfluss auf die Ergebnisse des Audits.
  7. Nutzungsbedingungen für das Fair Stone Logo Das Logo Fair Stone dient als Werbemedium für Produkte aus der registrierten Fair Stone Lieferkette und verdeutlicht das Engagement der Partner, die Ziele von Fair Stone zu verfolgen. Das Logo Fair Stone ist ein Markenzeichen für den von WiN=WiN entwickelten Sozial- und Umweltstandard der Natursteinindustrie. Während der Standardumsetzung gewährt WiN=WiN dem Partner das Recht zur Logonutzung für das Marketing der in den Fair Stone registrierten Steinbrüchen und Betrieben hergestellten Natursteinprodukte unter folgenden Bedingungen:
    1. Fair Stone Logo von WiN=WiN Das Fair Stone Logo bleibt im Besitz von WiN=WiN. Nur WiN=WiN darf die Nutzung auf Dritte übertragen. Das Fair Stone Logo darf nicht ohne die Erlaubnis von WiN=WiN verwendet werden.
    2. Nutzungsberechtigung Jeder Partner oder Assoziierte Partner, der einen Kooperationsvertrag mit WiN=WiN unterzeichnet hat, darf das Logo nutzen, sobald seine Supplier folgende Bedingungen erfüllen:
      1. Die Supplier Agreements müssen vollständig, korrekt ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. WiN=WiN hat dies per Unterschrift bestätigt.
      2. Jeder Arbeiter verfügt über eine adäquate Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und trägt diese regelmäßig.
      3. Passende Sicherheitsschilder sind an den richtigen Stellen im Betrieb aufgehängt.
      4. Der erste Workshop über die PSA sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat (unterstützt durch den lokalen Fair Stone Repräsentanten) stattgefunden.
      5. Die Bestellung ist im Tracing Fair Stone eingetragen.

      Ausschließlich der Partner ist berechtigt, das Logo zu nutzen. Die Nutzung des Logos darf nur in Übereinstimmung mit den hier dargelegten Richtlinien erfolgen. Nichtkommerzielle Organisationen, die in ihrer Öffentlichkeitsarbeit den Zielen des fairen Handelns verpflichtet sind, dürfen das Fair Stone Logo für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Sie müssen hierfür eine Genehmigung von WiN=WiN einholen. Die Nutzung des Fair Stone Logos soll das Bewusstsein für Fair Stone stärken bzw. den Verkauf von Fair Stone Produkten fördern.

    3. Darstellung des Logos Das Logo muss immer einheitlich verwendet werden und darf nie auf eine irreführende Art und Weise benutzt werden. Etwaige Änderungen müssen vorher mit WiN=WiN abgestimmt werden. Wenn möglich, sollte auf die Homepage von Fair Stone (http://fairstone.win-win.agency) verwiesen werden. WiN=WiN stellt dem Partner das Logo in digitaler Form zur Verfügung. Es darf nur die von WiN=WiN autorisierte digitale Datei des Logos verwendet werden.
    4. Nutzung von Logo und Barcode Das Logo darf nur auf Produkten, die von einem registrierten Fair Stone Supplier stammen und im Supplier Agreement angegeben werden, genutzt werden. Produkte müssen mit Logo und Barcode versehen werden. Es ist untersagt, das Logo für Natursteine anderer Herkunft zu nutzen. Die anderweitige Nutzung des Logos ist gestattet auf Werbematerial, Briefpapier, Broschüren, Druckpapier und im Internet, um
      1. im Fair Stone Zertifizierungsprozess die Fair Stone Partnerschaft und das Engagement des Unternehmens zu kommunizieren
      2. zur Bewusstseinsbildung zum sozial verantwortlichen Handeln im eigenen Betrieb beizutragen
      3. um Konsumenten zum nachhaltigen Einkauf zu sensibilisieren.

      Das Fair Stone Logo darf nur auf Werbematerial gedruckt werden, welches auf Fair Stone Produkte hinweist und darf nicht in Zusammenhang mit anderen Produkten gebracht werden. Das Fair Stone Logo darf nicht in den Firmen- oder in den Produktnamen eingebaut werden.

    5. Werbetext Folgende Formulierungen sind in Verbindung mit dem Logo rechtmäßig:
      1. Fair Stone + Marketingaussage, z.B. "Fair Stone steht für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Asien" / "Als Fair Stone Partner leisten wir einen Beitrag zum sozial verantwortlichen Handeln in der globalen Natursteinindustrie"
      2. Fair Stone + Produkt, z.B. Fair Stone Fliesen, Fair Stone Platten
      3. Fair Stone bescheinigt + Produktname, z.B. Fair Stone bescheinigte Shandong White Granite

      Das Fair Stone Logo kann auf Homepages oder Briefpapier verwendet werden, um den Status als Fair Stone Partner zu bewerben. Das Fair Stone Logo muss dann mit folgenden Worten einhergehen.

      1. Firma XXX, ein Fair Stone Partner
      2. Firma XXX, Partner von Fair Stone
      3. Firma XXX, die am Fair Stone Programm teilnimmt
      4. Firma XXX, fördert Fair Stone
    6. Rechtliche Hinweise Fair Stone Partner, welche das Fair Stone Logo für Werbezwecke auf ihrer Rechnung, Preisliste oder Sendungsnachricht verwenden möchten, müssen folgenden gut sichtbaren rechtlichen Hinweis hinzufügen: "Nur die Produkte, die als solche auf der Rechnung gekennzeichnet sind, sind Fair Stone zertifiziert." Um den Begriff Fair Stone von bloßen Wortpaaren zu unterscheiden, sollten die Anfangsbuchstaben beim Druck groß geschrieben werden. Akzeptierte Alternativen sind kursiv oder fett gedruckte Schriften und das Setzen in Anführungszeichen. Diese Regeln müssen stets beim Verfassen von Texten berücksichtigt werden, sei es bei gedruckten oder elektronischen Medien.
    7. Genehmigung von Druckvorlagen Kopien für jeglichen kommerziellen oder nicht kommerziellen Gebrauch des Logos müssen als Entwurf zu WiN=WiN geschickt werden. Wenn WiN=WiN innerhalb von zwei Wochen nicht reagiert, gilt die Vorlage als bewilligt.
    8. Missbrauch / Beendigung des Nutzungsrechts Bei einer Verletzung der Logonutzung behält sich WiN=WiN das Recht vor, die Erlaubnis zur Nutzung des Logos zu widerrufen. WiN=WiN wird rechtlich gegen jeden vorgehen, der das Fair Stone Logo unerlaubt verwendet, reproduziert, verfälscht oder in unzulässiger Form kopiert.
  8. Sanktionen, Vertragsstrafe
    1. Der Partner wird mit einem Entzug des Fair Stone Zertifikates und einem Verbot der Nutzung des Logos sanktioniert, wenn
      1. der Partner
        1. mit der Zahlung einer Gebühr für mehr als vier Wochen in Rückstand gerät,
        2. in anderer Weise die Bestimmungen der AGB grob verletzt.
      2. Das gleiche gilt für die spezifische Lieferkette eines Suppliers, der
        1. wiederholt durch das Audit fällt,
        2. es nicht schafft, im Zeitrahmen auditiert zu werden,
        3. sich weigert, das Fair Stone Zertifikat zu erneuern,
        4. sich weigert, Kontrollen durch WiN=WiN zuzulassen,
        5. in anderer Weise die Bestimmungen der AGB grob verletzt.
    2. Der Partner ist bei Feststellung der o.g. Fälle verpflichtet, das Fair Stone Logo und das Fair Stone Zertifikat innerhalb von vier Wochen vollständig aus seinen Kommunikationsinstrumenten und Marketingmaterialien entfernen. Im Fall der schuldhaften unbefugten weiteren Nutzung bzw. Verwertung des Logos und/oder des Zertifikats ist der Partner verpflichtet, an WiN=WiN eine Vertragsstrafe in Höhe von einer vollen jährlichen Lizenzgebühr des Partners für jeden angefangenen Monat der Nutzung zu bezahlen.
    3. In bestimmten, wie folgt definierten Fällen werden folgende Sanktionen festgelegt:
      1. Tracing Fair Stone wird nicht bzw. irreführend genutzt: Dies führt zur sofortigen fristlosen Kündigung des Partners oder in begründeten Fällen zur Erhebung einer Strafgebühr (vgl. Gebühren im Anhang).
      2. Bei fehlender Step by Step - Berichterstattung: Zum Ablauf der Frist am 30.9. wird beim Supplier die fehlende Berichterstattung angemahnt. Dem Supplier wird eine Nachbesserungszeit von zwei Wochen eingeräumt. Werden die Berichte nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nachgereicht, wird eine letzte gebührenpflichtige Mahnung versendet. Nach weiteren zwei Wochen und fehlender Berichterstattung erfolgt die fristlose Kündigung der Registrierung des Suppliers. Die dort hergestellten Produkte dürfen vom Partner nicht mehr mit Fair Stone gekennzeichnet werden.
      3. Bei unzutreffender Step by Step - Berichterstattung: Dem Supplier wird eine Nachbesserungszeit von zwei Wochen eingeräumt. Werden die angegebenen, aber fehlenden Umsetzungsschritte nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nachgeholt, wird eine letzte gebührenpflichtige Mahnung versendet. Nach weiteren zwei Wochen und fehlender Umsetzung erfolgt die fristlose Kündigung der Registrierung des Suppliers. Die dort hergestellten Produkte dürfen vom Partner nicht mehr mit Fair Stone gekennzeichnet werden.
      4. Bei unkooperativem Verhalten der Supplier: Solches Verhalten liegt vor, wenn z.B. Workshop-Termine mit dem Repräsentanten verabredet sind, der verantwortliche Fabrikmanager aber nicht auf den Besuch vorbereitet ist und der Workshop somit nicht stattfinden kann.
        Dem Partner werden Gebühren (vgl. Anhang) zzgl. Reisekosten und -zeit in Rechnung gestellt. Ein erneuter Besuch des Betriebs wird erst nach Rechnungsbegleichung geplant und durchgeführt.
      5. Bei beleidigendem Verhalten der Supplier: Solches Verhalten liegt vor, wenn z.B. der Fair Stone Repräsentant beschimpft wird.
        Der Besuch wird abgebrochen. Dem Partner werden Gebühren (vgl. Anhang) zzgl. Reisekosten und -zeit in Rechung gestellt. Die Registrierung der Fabrik wird gekündigt.
      6. Bei begründetem Missbrauchsverdacht: WiN=WiN kann die Anzahl der unangekündigten Kontrollen für einen befristeten Zeitraum erhöhen, um die vom Partner gewollte Umsetzung zu unterstützen. Dieser erhöhte Betreuungsaufwand ist gebührenpflichtig.
  9. Vertraulichkeit der DatenWiN=WiN behandelt alle Daten und jegliche Information, die sie vom Partner und Lieferanten bekommt, streng vertraulich. Diese Daten werden nur auf Zustimmung des Partners offen gelegt. WiN=WiN darf gegenüber Dritten nicht die Lieferkette des Partners aufdecken. Die Namen der Lieferanten werden in der Tracing Fair Stone Software nur codiert wiedergegeben.
  10. Assoziierte Partnerschaft
    1. WiN=WiN erteilt gewerblichen Kunden (Steinmetzen und Händlern) von Partnern das Recht, das Fair Stone Label und die Fair Stone Urkunde entsprechend dieser AGB zu verwenden. Diese Lizenz ist nicht übertragbar und gebührenpflichtig. Sie gilt ab Unterzeichnung der "Lizenzvereinbarung zur Nutzung des Fair Stone Labels". Sämtliche Rechte an dem Siegel verbleiben bei WiN=WiN.
    2. Als Lizenznehmer von Fair Stone erhält der Assoziierte Fair Stone Partner eine Fair Stone Urkunde. Er lässt damit seinen Kunden gegenüber erkennen, dass er die Ziele von Fair Stone unterstützt. Der Assoziierte Partner wird zudem auf der Fair Stone Homepage (http://fairstone.win-win.agency) bekannt gegeben.
    3. Assoziierte Partner sind befugt, Steine oder Produkte, die aus Fair Stone Produktion stammen und/oder bei einem lizenzierten Fair Stone Vertragspartner erworben wurden, als Fair Stone Ware zu vermarkten.
    4. Es ist unzulässig, Ware aus Fair Stone Produktion mit Ware, welche nicht befugt ist, das Siegel zu führen, zu vermengen, das Siegel und die Urkunde an Dritte weiterzugeben, oder das Label zu modifizieren oder zu kopieren.
    5. Fair Stone Lizenznehmer verpflichten sich ausdrücklich, auch unangekündigte Kontrollen zuzulassen und jedwede Auskunft zu erteilen, die die Kontrolleure für die Überprüfung von Fair Stone Lieferungen für notwendig erachten.
    6. Die Lizenz gilt für die Dauer von einem Jahr ab Unterzeichnung und verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Sie verliert sofort ihre Wirksamkeit, wenn gegen irgendeine dieser Vereinbarungen verstoßen und/ oder das Label missbraucht wird. In diesem Fall ist der Lizenznehmer zur sofortigen Rückgabe der Fair Stone Urkunde verpflichtet. Bei Missbrauch des Labels durch den Lizenznehmer wird eine Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat der unerlaubten bzw. missbräuchlichen Nutzung zur Zahlung fällig (vgl. Gebühren im Anhang).
    7. Die Lizenzgebühren setzen sich aus einer einmaligen Aufnahmegebühr und einem Betrag pro Kalenderjahr zusammen. Die Gebühren sind im Voraus fällig.
  11. Änderungen der AGBWiN=WiN behält sich Änderungen der AGB vor. Eine Änderung wird dem Partner 2 Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Beide Vertragsparteien sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Mitteilung bzw. Ablehnung der Änderung berechtigt.
  12. Allgemeines
    1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags unterliegen dem Schriftformerfordernis. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses als solches.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, welche dem beabsichtigten Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitesten entspricht.
    3. Es gilt deutsches Recht.
    4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über oder im Zusammenhang mit den vorstehenden Bestimmungen ist das für den Geschäftssitz von WiN=WiN jeweils zuständige Gericht.
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